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Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 27.02.2026

Die Bauer Fruchtsaft GmbH setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite: https://kontakt.bauer-fruchtsaft.de/.

Die Bauer Fruchtsaft GmbH ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit wurde durch einen Selbsttest am 27. Februar 2026 geprüft. Die Überprüfung ergab, dass die Website die genannten Anforderungen teilweise erfüllt. Diese Inhalte beziehungsweise Bedienelemente sind nicht barrierefrei:

  • Die Formulare sind nicht uneingeschränkt barrierefrei.
  • Die Webseite stellt keinen alternativen Zugangsweg (z.B. eine Suche) bereit.
  • Die Inhalte sind nicht in Leichter Sprache abrufbar.
  • Der Farbkontrast ist in Teilen nicht ausreichend.

Die Bauer Fruchtsaft GmbH arbeitet fortwährend daran, die Zugänglichkeit ihres Internetauftritts zu verbessern.

Wer nimmt Hinweise zur Barrierefreiheit dieser Seite entgegen?

Sind Ihnen Barrieren auf unserer Webseite aufgefallen? Sind bestimmte Inhalte für Sie nicht zugänglich? Sie können uns bestehende Barrieren gerne mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen.

Bauer Fruchtsaft GmbH
Am Brunnenpark 5-6
04924 Bad Liebenwerda
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Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit der Antwort der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sein, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle bei der Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden und einen Antrag auf Prüfung der hier genannten Regelungen und Maßnahmen stellen:

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Absatz 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg
Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S, 14467 Potsdam

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